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EU-Fernpilotenzeugnis

A2 kurz erklärt.

A2 ist der große Drohnenführerschein für den näheren Betrieb an Personen.

Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist der „große“ Drohnenführerschein. Du brauchst es, wenn du eine C2-Drohne näher an unbeteiligten Personen einsetzen möchtest, als es A1/A3 erlaubt. In der Unterkategorie A2 darfst du dann bis auf 30 m an Personen heran - im Langsamflugmodus sogar bis auf 5 m. Voraussetzung ist eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle.

Kurz gesagt
  • A2 = großer Führerschein für C2-Drohnen näher an Personen.
  • Mindestabstand 30 m - im Langsamflugmodus 5 m zu Unbeteiligten.
  • Voraussetzung: A1/A3 + Selbststudium + Theorieprüfung (kostenpflichtig).
  • 5 Jahre gültig, danach Erneuerung.

Wann du den A2 brauchst

Der A2 lohnt sich, wenn der große Abstand der A1/A3-Kategorie für deine Vorhaben zu einschränkend ist. Mit dem A1/A3 musst du mit einer C2-Drohne in A3 mindestens 150 m Abstand zu Wohngebieten und großen Abstand zu Personen halten. Mit A2 darfst du dieselbe C2-Drohne deutlich näher an unbeteiligten Personen betreiben - ideal für Foto-, Film- oder Inspektionsflüge in bebauter Umgebung, sofern keine Geo-Zonen oder nationalen Verbote entgegenstehen.

Abstände in der Unterkategorie A2

  • Mindestens 30 m horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen.
  • Im Langsamflugmodus reduziert sich der Abstand auf 5 m.
  • Kein Überfliegen unbeteiligter Personen.

So bekommst du das A2-Zeugnis

  1. Gültigen EU-Kompetenznachweis A1/A3 erwerben.
  2. Praktisches Selbststudium durchführen und dokumentieren.
  3. Zusätzliche Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle ablegen (kostenpflichtig).
  4. Zeugnis herunterladen und in der DrohnenAtlas-Dokumentenmappe ablegen.

Einen Überblick, welcher Schein für welche Drohne gilt, gibt unser Drohnenführerschein-Ratgeber. Unabhängig vom Zeugnis brauchst du außerdem die Betreiberregistrierung (eID) und eine Drohnen-Haftpflicht.

Was macht DrohnenAtlas einfacher?

  • Regelungs-Assistent als Orientierung, welche Kategorie für deinen Flug gilt.
  • Dokumentenmappe für A2-Zeugnis und weitere Nachweise.
  • Zonen-Check vor Ort mit offiziellen DFS/dipul-Daten.

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Keine Rechtsberatung

Dieser Ratgeber erklärt das EU-Fernpilotenzeugnis A2 allgemeinverständlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Angaben des Luftfahrt-Bundesamts und die EU-Verordnung 2019/947. Für verbindliche Anforderungen wende dich an die zuständige Behörde oder Prüfstelle.

Häufige Fragen

Was ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2?
Das A2 ist der "große" Drohnenführerschein. Es berechtigt zum Betrieb von C2-Drohnen in der Unterkategorie A2 - also näher an unbeteiligten Personen, als es A1/A3 erlaubt. Du legst dafür eine Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle ab.
Wann brauche ich den A2-Drohnenführerschein?
Du brauchst A2, wenn du eine C2-Drohne (bis 4 kg) näher an unbeteiligten Personen einsetzen willst, als die A3-Regeln zulassen. In der Unterkategorie A2 darfst du dann bis auf 30 m an Unbeteiligte heran - im Langsamflugmodus sogar bis auf 5 m.
Welche Voraussetzungen hat die A2-Prüfung?
Voraussetzung ist ein gültiger EU-Kompetenznachweis A1/A3, ein praktisches Selbststudium sowie das Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle. Anders als A1/A3 ist die A2-Prüfung in der Regel kostenpflichtig.
Welche Abstände gelten in der Unterkategorie A2?
Mit A2 und einer C2-Drohne hältst du grundsätzlich mindestens 30 m horizontalen Abstand zu unbeteiligten Personen. Verfügt die Drohne über einen Langsamflugmodus, reduziert sich dieser Mindestabstand auf 5 m. Über unbeteiligte Personen hinwegfliegen ist nicht erlaubt.
Wie lange ist das A2-Zeugnis gültig?
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist 5 Jahre gültig. Danach ist eine Erneuerung erforderlich. DrohnenAtlas kann dich vor Ablauf an die Auffrischung erinnern und deine Nachweise in der Dokumentenmappe bündeln.

Quellen