A1/A3 kurz erklärt.
Der A1/A3 Kompetenznachweis ist die Grundlage für Drohnenflüge in der offenen Kategorie.
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist der „kleine“ Drohnenführerschein und für die meisten Drohnen ab 250 g in der offenen Kategorie Pflicht. Du machst ihn online und kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA): ein Theorie-Training plus eine Online-Prüfung. Der Nachweis ist 5 Jahre gültig und EU-weit anerkannt.
- Pflicht für die meisten Drohnen ab 250 g (Klassen C0/C1).
- Online und kostenlos beim LBA - Training plus Prüfung.
- 5 Jahre gültig, danach Auffrischung nötig.
- Ersetzt nicht die Betreiberregistrierung (eID).
Was ist die offene Kategorie?
Die offene Kategorie umfasst Drohnenflüge mit geringem Risiko und ist in drei Unterkategorien gegliedert:
- A1 - Flug nah an unbeteiligten Personen, aber nur mit leichten Drohnen (C0 unter 250 g oder C1).
- A2 - Flug in der Nähe von Personen mit C2-Drohnen; dafür brauchst du zusätzlich das A2-Fernpilotenzeugnis.
- A3 - Flug fern von Personen, mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
A1 oder A3 - was ist der Unterschied?
Der A1/A3-Nachweis deckt beide Unterkategorien ab. A1 lässt dich näher an Menschen fliegen, verlangt dafür aber eine sehr leichte Drohne. A3 erlaubt schwerere Drohnen (bis C4), dafür musst du großen Abstand zu Wohngebieten und Personen halten - mindestens 150 m horizontal zu bebauten Gebieten. Für viele Hobby-Piloten mit größeren Drohnen ist A3 die praktische Standardkategorie.
Wie bekommst du den A1/A3?
- Online-Training auf der LBA-Plattform absolvieren.
- Online-Theorieprüfung (Multiple Choice) bestehen.
- Nachweis herunterladen und in der DrohnenAtlas-Dokumentenmappe speichern.
Wichtig: Der Kompetenznachweis ist nicht dasselbe wie die Betreiberregistrierung (eID). Für die meisten Drohnen brauchst du beides. Einen Gesamtüberblick über alle Scheine gibt unser Drohnenführerschein-Ratgeber.
Was macht DrohnenAtlas einfacher?
- Dokumentenmappe: A1/A3-Nachweis immer griffbereit.
- Compliance-Fristen: Erinnerung vor Ablauf der 5-Jahres-Gültigkeit.
- Regelungs-Assistent: Orientierung, welche Kategorie für deinen Flug gilt.
- Zonen-Check: Offizielle DFS/dipul-Daten vor dem Flug prüfen.
Dieser Ratgeber erklärt den EU-Kompetenznachweis A1/A3 allgemeinverständlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Angaben des Luftfahrt-Bundesamts und die EU-Verordnung 2019/947. Im Zweifel wende dich an die zuständige Behörde.
Häufige Fragen
- Was ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3?
- Der A1/A3 ist der "kleine" Drohnenführerschein - offiziell EU-Kompetenznachweis. Er ist die Grundqualifikation für die offene Kategorie und für die meisten Drohnen ab 250 g Pflicht. Du absolvierst ein Online-Training und eine Online-Theorieprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
- Was kostet der A1/A3-Drohnenführerschein?
- Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) kostenlos. Sowohl das Online-Training als auch die Online-Prüfung sind gebührenfrei. Kosten entstehen erst, wenn du zusätzlich das A2-Fernpilotenzeugnis bei einer anerkannten Prüfstelle ablegst.
- Wie lange ist der A1/A3-Nachweis gültig?
- Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist 5 Jahre gültig. Danach musst du ihn auffrischen bzw. erneuern. DrohnenAtlas kann dich rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit erinnern.
- Was ist der Unterschied zwischen A1 und A3?
- A1 erlaubt Flüge nah an unbeteiligten Personen, aber nur mit leichten Drohnen (C0 unter 250 g oder C1). A3 ist die Kategorie für Flüge fern von Personen - mit mindestens 150 m horizontalem Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Beide werden mit demselben A1/A3-Nachweis abgedeckt.
- Brauche ich zusätzlich eine Registrierung?
- Ja. Der A1/A3-Kompetenznachweis ersetzt nicht die Betreiberregistrierung (eID) beim LBA. Für die meisten Drohnen brauchst du beides: die eID-Registrierung des Betreibers und - je nach Drohne - den Kompetenznachweis.