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Ratgeber

EU-Drohnenverordnung 2026 - alle Regeln erklärt.

Die EU-Drohnenverordnung 2026 kompakt: Kategorien, C-Klassen und Pflichten - damit du weißt, was für deine Drohne gilt.

Die EU-Drohnenverordnung 2026 bringt keine grundlegend neuen Regeln: Grundlage bleiben die EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945. Was sich geändert hat, ist die Praxis - die meisten Übergangsfristen für Bestandsdrohnen sind ausgelaufen, die C-Klassen und Betriebskategorien greifen voll, und die Durchsetzung wird strenger. Für dich als Pilot heißt das: Registrierung, Kennzeichnung, Versicherung und - meist - ein Führerschein.

Kurz gesagt
  • Basis: EU-Verordnung 2019/947 und 2019/945 - 2026 keine neuen Grundregeln.
  • Drei Kategorien: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED.
  • C-Klassen C0 bis C4 bestimmen deine Unterkategorie A1/A2/A3.
  • Pflichten: eID-Registrierung, Kennzeichnung, Haftpflicht, ggf. Führerschein.
  • Immer: 120 m Höhe, Sichtflug (VLOS), Geo-Zonen prüfen.

Die drei Kategorien: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED

Die Verordnung teilt den Betrieb nach Risiko ein. OPEN deckt das geringe Risiko ab und gilt für fast alle Hobbyflüge - unterteilt in die Stufen A1, A2 und A3. SPECIFIC betrifft anspruchsvollere Einsätze mit einer Risikobewertung (SORA) oder einem Standardszenario (STS). CERTIFIED gilt für das höchste Risiko, etwa Drohnen, die Personen transportieren. Details zu den Stufen findest du im Ratgeber EU-Richtlinien.

C-Klassen C0 bis C4

Neue Drohnen tragen eine C-Klasse von C0 bis C4. Sie richtet sich nach Gewicht und technischen Merkmalen und legt fest, in welcher Unterkategorie du fliegen darfst. C0 umfasst die leichtesten Modelle unter 250 g - siehe Drohne unter 250 Gramm. Höhere Klassen bedeuten strengere Auflagen und meist einen größeren Abstand zu Menschen und Wohngebieten.

Deine Pflichten 2026

Für fast jede Drohne brauchst du eine Betreiberregistrierung (eID) beim LBA, eine Kennzeichnung der Drohne mit dieser eID und eine Haftpflichtversicherung. Dazu kommt - außer bei sehr leichten Drohnen ohne Kamera - ein Drohnenführerschein. Unabhängig davon gelten das 120-Meter-Höhenlimit und der Flug auf Sicht (VLOS).

Was 2026 strenger wird

Mit dem Auslaufen der Übergangsfristen rückt die Kontrolle der Pflichten stärker in den Fokus. Wer ohne Registrierung, ohne Versicherung oder in einer Flugverbotszone fliegt, riskiert Bußgelder. Prüfe deshalb vor jedem Start die aktuellen Geo-Zonen - DrohnenAtlas zeigt sie dir auf Basis offizieller dipul-Daten direkt an.

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Häufige Fragen

Gibt es 2026 neue Drohnengesetze?
2026 bringt keine grundlegend neuen Regeln. Basis bleiben die EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945. Die meisten Übergangsfristen für Bestandsdrohnen sind ausgelaufen, sodass die C-Klassen und Kategorien voll greifen - mit Tendenz zu strengerer Durchsetzung.
Welche Kategorien gibt es in der EU-Drohnenverordnung?
Es gibt drei Betriebskategorien: OPEN (geringes Risiko, Unterkategorien A1/A2/A3), SPECIFIC (höheres Risiko, mit Risikobewertung/SORA oder Standardszenario STS) und CERTIFIED (höchstes Risiko, z. B. Transport von Personen). Die meisten Hobbypiloten fliegen in OPEN.
Was bedeuten die C-Klassen C0 bis C4?
Die C-Klassen (C0 bis C4) kennzeichnen Drohnen nach Gewicht und technischen Eigenschaften. Sie entscheiden, in welcher Unterkategorie (A1, A2 oder A3) du fliegen darfst. C0 ist die leichteste Klasse (unter 250 g), C4 betrifft schwerere Modelle ohne komplexe Automatik.
Welche Pflichten habe ich 2026 als Drohnenpilot?
Je nach Drohne: Registrierung als Betreiber (eID) beim LBA, Kennzeichnung mit der eID, eine Haftpflichtversicherung sowie - außer bei den kleinsten Drohnen - ein Kompetenznachweis oder Fernpilotenzeugnis. Es gelten das 120-m-Höhenlimit und der Sichtflug (VLOS).
Brauche ich 2026 einen Drohnenführerschein?
Für die meisten Drohnen ja. In A1/A3 reicht oft der kleine EU-Kompetenznachweis, für A2 das Fernpilotenzeugnis. Nur sehr leichte Drohnen ohne Kamera unter 250 g sind weitgehend von der Führerscheinpflicht ausgenommen.
Gilt die EU-Drohnenverordnung auch in Deutschland?
Ja. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Deutschland ergänzt sie über die LuftVO (z. B. § 21h) und nationale Geo-Zonen, die du vor jedem Flug auf der dipul-Karte prüfen solltest.

Quellen

Hinweis

Dieser Ratgeber ist eine Planungshilfe und keine Rechtsberatung. DrohnenAtlas ist nicht-kommerziell. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die zuständige Luftfahrtbehörde.