EU-Verordnung
EU-Richtlinien kurz erklärt.
Die EU-Drohnenverordnung regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in ganz Europa.
Seit 2021 gelten in der gesamten EU einheitliche Regeln für Drohnenflüge. Die beiden zentralen Verordnungen sind EU 2019/947 (Betrieb) und EU 2019/945 (Technik/Klassen).
Kurz gesagt
- Drei Betriebskategorien: Offen, Speziell, Zulassungspflichtig.
- Drohnenklassen C0 bis C6 definieren Technik und Einsatzbereich.
- National gelten zusätzlich LuftVO §21h und dipul-Geozonen.
Die drei Kategorien
- Offen (Open) — Geringes Risiko. Max. 120 m Höhe, Sichtverbindung, max. 25 kg. Unterkategorien A1, A2, A3.
- Speziell (Specific) — Mittleres Risiko. Erfordert eine Betriebsgenehmigung oder ein Standardszenario (STS).
- Zulassungspflichtig (Certified) — Hohes Risiko. Ähnliche Anforderungen wie bemannte Luftfahrt.
Drohnenklassen (C-Klassen)
- C0 — Unter 250 g, max. 19 m/s.
- C1 — Unter 900 g, Remote ID, Geobewusstsein.
- C2 — Unter 4 kg, Niedriggeschwindigkeitsmodus.
- C3/C4 — Unter 25 kg, nur in A3 (weit von Personen).
- C5/C6 — Für Standardszenarien in der speziellen Kategorie.
Was bedeutet das für Deutschland?
Deutschland setzt die EU-Verordnung durch die LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung) um. Zusätzlich definiert §21h der LuftVO nationale Geozonen, die über die EU-Regeln hinausgehen. Diese Zonen sind auf dem dipul-Portal der DFS veröffentlicht.
Was macht DrohnenAtlas einfacher?
- Zonen-Check: Offizielle dipul-Daten zeigen, was wo gilt.
- Regelungs-Assistent: Orientierung, welche Kategorie und Klasse relevant ist.
- Compliance-Fristen: Alle Dokumente und Ablaufdaten im Blick.
- Dokumentenmappe: Nachweise bei Kontrollen sofort vorzeigbar.
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Hinweis
DrohnenAtlas ist eine Planungshilfe und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Anforderungen sind die offiziellen EU-Verordnungen und das LBA entscheidend.