Kennzeichnungspflicht - Plakette & eID-Aufkleber.
Plakette dran, eID sichtbar: So erfüllst du die Kennzeichnungspflicht für deine Drohne richtig.
Seit 2021 gilt für Drohnen in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht: Deine eID (UAS-Betreibernummer) muss gut sichtbar an der Drohne angebracht und ohne Spezialwerkzeug ablesbar sein. In der Praxis nutzt du dafür eine Drohnen-Plakette oder einen robusten eID-Aufkleber.
- eID gut sichtbar an der Drohne anbringen.
- Ohne Spezialwerkzeug ablesbar - feuerfeste Plakette empfohlen.
- Gilt seit 2021 für registrierungspflichtige Drohnen.
- Zusätzlich kann Remote ID für C-Klassen relevant sein.
Was die Kennzeichnung erfüllen muss
Die Plakette muss deine eID dauerhaft, gut sichtbar und ohne Spezialwerkzeug ablesbar tragen. Empfohlen sind feuerfeste Plaketten, damit die Kennzeichnung auch nach einem Absturz oder Brand lesbar bleibt. Die eID selbst bekommst du über die Betreiberregistrierung beim LBA - erst registrieren, dann beschriften.
Drohnen-Plakette oder eID-Aufkleber?
Ob fertige Metall-Plakette oder selbst beschrifteter, witterungsfester Aufkleber: Entscheidend ist die gute Lesbarkeit und Haltbarkeit. Wichtig ist, dass die eID korrekt und vollständig auf der Drohne steht. Bei mehreren Drohnen kennzeichnest du jedes Gerät.
Kennzeichnung vs. Remote ID
Verwechsle die physische Kennzeichnung nicht mit der elektronischen Kennung: Die Remote ID (Direct Remote ID) sendet deine Betreiberinformationen elektronisch aus und ist für bestimmte C-Klassen relevant. Plakette und Remote ID können - je nach Drohne - beide gefordert sein.
Unsicher, ob deine Drohne überhaupt registriert werden muss? Dann hilft der Ratgeber zur Drohnenregistrierung - und für leichte Modelle der Überblick zu Drohnen unter 250 g.
Dieser Ratgeber erklärt die Kennzeichnungspflicht allgemeinverständlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Angaben des Luftfahrt-Bundesamts und die EU-Verordnung 2019/947. Im Zweifel wende dich an die zuständige Behörde.
Häufige Fragen
- Was muss ich an meiner Drohne kennzeichnen?
- Du musst deine eID (UAS-Betreibernummer) gut sichtbar an der Drohne anbringen. Sie muss ohne Spezialwerkzeug ablesbar sein. Üblich sind feuerfeste Plaketten oder eID-Aufkleber.
- Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht?
- Seit 2021 muss die eID sichtbar an der Drohne angebracht sein. Sie ergänzt die Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt.
- Reicht ein einfacher Aufkleber als Drohnen-Plakette?
- Wichtig ist, dass die eID dauerhaft, gut sichtbar und ohne Spezialwerkzeug ablesbar ist. Empfohlen werden feuerfeste Plaketten, damit die Kennzeichnung auch nach einem Absturz erhalten bleibt. Ein robuster, gut lesbarer eID-Aufkleber kann diese Anforderung erfüllen.
- Worin unterscheiden sich Kennzeichnungspflicht und Remote ID?
- Die Kennzeichnungspflicht ist eine physische Plakette mit deiner eID am Gerät. Remote ID (Direct Remote ID) ist eine elektronische Kennung, die für bestimmte C-Klassen relevant ist und Daten per Funk aussendet. Beides kann je nach Drohne zusammen gelten.
- Wo bekomme ich die Nummer für die Kennzeichnung?
- Die eID erhältst du bei der Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Erst registrieren, dann die erhaltene eID auf der Plakette bzw. dem Aufkleber an der Drohne anbringen.