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Ratgeber

Drohne im Naturschutzgebiet - meist verboten.

Warum Drohnen über Naturschutzgebieten und Nationalparks tabu sind - und wie du Schutzgebiete vor dem Flug erkennst.

Über Naturschutzgebieten, Nationalparks und Vogelschutzgebieten ist der Drohnenbetrieb nach LuftVO § 21h grundsätzlich verboten - ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Gebiete erscheinen als Geo-Zonen auf der dipul-Karte, sodass du sie vor dem Start erkennen kannst. Auch außerhalb schützt das Bundesnaturschutzgesetz Tiere vor Störungen.

Kurz gesagt
  • Naturschutzgebiet, Nationalpark, Vogelschutzgebiet: Flug nach § 21h verboten.
  • Ausnahme nur mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.
  • Schutzgebiete erscheinen als Geo-Zonen auf der dipul-Karte.
  • Bundesnaturschutzgesetz: Störungsverbot für Tiere und Brutvögel - auch außerhalb.
  • Im Zweifel: nicht starten und Standort vorher prüfen.

Was LuftVO § 21h regelt

Der Paragraf verbietet den Drohnenbetrieb über bestimmten schutzbedürftigen Gebieten. Dazu zählen ausdrücklich Naturschutzgebiete, Nationalparks und Natura-2000- bzw. Vogelschutzgebiete. Das Verbot gilt unabhängig vom Gewicht deiner Drohne. Eine Übersicht der wichtigsten Regeln findest du im Ratgeber zur LuftVO § 21h.

Schutzgebiete als Geo-Zonen erkennen

Schutzgebiete sind als Geo-Zonen hinterlegt und erscheinen auf der dipul-Karte. So siehst du vor dem Start, ob dein geplanter Standort in einem geschützten Bereich liegt oder Teil einer Flugverbotszone ist. DrohnenAtlas zeigt dir diese Zonen auf Basis offizieller dipul-Daten direkt an.

Störungsverbot - auch außerhalb des Gebiets

Selbst wenn du außerhalb der Grenze fliegst, gilt das Bundesnaturschutzgesetz. Sein Störungsverbot schützt wildlebende Tiere, besonders Brutvögel, vor Beunruhigung durch die Drohne. Halte großzügigen Abstand zu Tieren und lande sofort, wenn Vögel auffliegen oder Tiere flüchten. Fliege nie gezielt auf Wildtiere zu.

Ausnahmegenehmigung beantragen

Brauchst du den Flug doch - etwa für Forschung oder Monitoring - kannst du eine Ausnahmegenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen. Sie ist nicht garantiert und muss vor dem Flug vorliegen. Ohne Genehmigung bleibt der Betrieb verboten. Beachte zusätzlich das 120-Meter-Höhenlimit und alle übrigen Auflagen.

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Häufige Fragen

Darf ich im Naturschutzgebiet mit der Drohne fliegen?
Grundsätzlich nein. Über Naturschutzgebieten, Nationalparks und Vogelschutzgebieten ist der Drohnenbetrieb nach LuftVO § 21h ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde verboten. Eine Ausnahmegenehmigung ist im Einzelfall möglich, muss aber vorher beantragt werden.
Gilt das Verbot auch in Nationalparks und Vogelschutzgebieten?
Ja. LuftVO § 21h nennt Naturschutzgebiete, Nationalparks und Natura-2000-/Vogelschutzgebiete ausdrücklich. In allen drei Gebietstypen ist der Betrieb ohne Genehmigung untersagt.
Wo sehe ich, ob ein Gebiet geschützt ist?
Schutzgebiete erscheinen als Geo-Zonen auf der dipul-Karte. Prüfe deinen Standort vor dem Start. DrohnenAtlas zeigt dir diese Zonen auf Basis offizieller dipul-Daten direkt an, damit du nicht raten musst.
Gibt es Ausnahmen vom Drohnenverbot im Naturschutzgebiet?
Eine Ausnahmegenehmigung kannst du bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen, etwa für Forschung oder Monitoring. Sie ist nicht garantiert und muss vor dem Flug vorliegen - ohne Genehmigung bleibt der Flug verboten.
Darf ich außerhalb des Schutzgebiets Tiere aus der Luft filmen?
Auch außerhalb gilt das Bundesnaturschutzgesetz mit seinem Störungsverbot. Wildtiere, besonders Brutvögel, dürfen nicht durch die Drohne gestört oder aufgescheucht werden. Halte ausreichend Abstand und brich den Flug bei sichtbarer Beunruhigung ab.

Quellen

Hinweis

Dieser Ratgeber ist eine Planungshilfe und keine Rechtsberatung. DrohnenAtlas ist nicht-kommerziell. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die zuständige Luftfahrt- oder Naturschutzbehörde.