Nachtflug
Nachtflug kurz erklärt.
Fliegen bei Nacht ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Drohnenflüge bei Nacht sind in der offenen Kategorie grundsätzlich erlaubt — vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen zur Beleuchtung und Sichtbarkeit sind erfüllt.
Kurz gesagt
- Nachtflug ist in der offenen Kategorie erlaubt.
- Drohne muss ein grünes Blinklicht haben, das auf 3 km sichtbar ist.
- Sichtverbindung (VLOS) muss auch nachts gewährleistet sein.
- Zusätzliche Geozonen-Einschränkungen können bei Nacht gelten.
Voraussetzungen für Nachtflüge
- Grünes Blinklicht — Die Drohne muss mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein, das auf mindestens 3 km Entfernung sichtbar ist (EU 2019/947, UAS.OPEN.060).
- VLOS — Du musst die Drohne jederzeit sehen können. Nachts ist das schwieriger — das Blinklicht hilft dabei.
- Kompetenznachweis — Mindestens A1/A3, je nach Drohne und Szenario auch A2.
Was ist bei Nacht anders?
- Sichtverbindung ist eingeschränkt — maximale Flugdistanz ggf. kürzer.
- Hinderniserkennung kann eingeschränkt sein.
- Einige Geozonen können nachts andere Auflagen haben.
- Erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Flugvorbereitung.
Was macht DrohnenAtlas einfacher?
- Zonen-Check: Prüfe vor dem Flug, ob am Standort nachts andere Regeln gelten.
- Pre-Flight-Checkliste: Beleuchtung als Prüfpunkt aufnehmen.
- Wetter: Sichtbedingungen und Wind vor dem Nachtflug checken.
- Flugbuch: Nachtflüge dokumentieren.
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Hinweis
DrohnenAtlas ist eine Planungshilfe und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Anforderungen sind die offiziellen EU-Verordnungen und das LBA entscheidend.