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Luftraum

Luftraumklassen kurz erklärt.

Luftraumklassen bestimmen, wo und unter welchen Bedingungen du fliegen darfst.

In Deutschland ist der Luftraum in verschiedene Klassen eingeteilt. Für Drohnenpiloten sind vor allem die unteren Lufträume relevant — und die Frage, ob eine Genehmigung nötig ist.

Kurz gesagt
  • Drohnen fliegen meist im unkontrollierten Luftraum G (unter 120 m).
  • Kontrollzonen (CTR) erfordern immer eine Freigabe.
  • DrohnenAtlas zeigt dipul-Zonen direkt auf der Karte.

Übersicht der Luftraumklassen

  • Klasse A — Oberer Luftraum (ab FL 100). Nur IFR. Für Drohnen nicht relevant.
  • Klasse B — In Deutschland nicht verwendet.
  • Klasse C — Kontrollierter Luftraum (oberhalb CTR). Freigabe nötig.
  • Klasse D — Kontrollzonen (CTR) um Flughäfen. Drohnenflug nur mit Freigabe der zuständigen Flugsicherung.
  • Klasse E — Kontrollierter Luftraum ab 2.500 ft. Selten relevant für Drohnen.
  • Klasse F — In Deutschland nicht verwendet.
  • Klasse G — Unkontrollierter Luftraum bis 2.500 ft. Hier fliegen die meisten Drohnen (unter 120 m).

Was bedeutet das für Drohnenpiloten?

Die meisten Hobby-Drohnenflüge finden im Luftraum G statt — also unterhalb von 120 m und außerhalb von Kontrollzonen. Wichtig: Auch im Luftraum G gelten die dipul-Geozonen (§21h LuftVO), die zusätzliche Einschränkungen definieren.

CTR: Kontrollzonen

In der Nähe von Flughäfen befinden sich Kontrollzonen (Klasse D). Hier ist jeder Drohnenflug genehmigungspflichtig. DrohnenAtlas zeigt CTR-Zonen auf der Karte mit der dipul-Ebene "Kontrollzonen".

Was macht DrohnenAtlas einfacher?

  • Karte zeigt alle dipul-Geozonen inkl. Kontrollzonen.
  • Zonen-Check: Tippen zeigt, welche Regeln am Standort gelten.
  • NOTAMs: Temporäre Luftraumbeschränkungen vor dem Flug prüfen.

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Hinweis

DrohnenAtlas ist eine Planungshilfe und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Anforderungen sind die offiziellen Regeln der DFS und des LBA entscheidend.