Zum Inhalt springen

Wie hoch darf ich mit meiner Drohne fliegen?

In der offenen Kategorie max. 120 m über Grund - Zonen können weniger vorschreiben.

Planungshilfe, keine Rechtsberatung

In der offenen Kategorie gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 120 Metern über Grund (AGL), gemessen ab dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche - nicht über dem Meeresspiegel. Dabei gilt durchgehend Sichtflug (VLOS): Du musst die Drohne ohne Hilfsmittel sehen können.

Wichtiger als die 120 Meter sind oft die Geo-Zonen: Sie können deutlich niedrigere Maximalhöhen festlegen, etwa nahe Flughäfen. Die Höhe der Zone geht vor. In DrohnenAtlas siehst du das Höhenlimit, wenn du auf der Karte auf deinen Standort tippst.

Es gibt eng gefasste Ausnahmen, zum Beispiel an höheren Hindernissen mit Zustimmung ihres Betreibers oder in anderen Betriebskategorien. Ob eine Ausnahme für dich gilt, klärst du mit der zuständigen Luftfahrtbehörde. Mehr dazu im Ratgeber 120-Meter-Regel.

Aktualisiert 23.09.2026